- Mit Vertragsunterzeichnung sind Sie als Mitglied der Polygon Fitness AG berechtigt, deren Trainingsanlagen und -geräte während der Öffnungszeiten mitzubenutzen.
- Im Start up- Beitrag sind folgende Betreuungsdienstleistungen enthalten: Beratungsgespräch zur Eruierung der individuellen Trainingsbedürfnisse und -ziele, Abklärung des aktuellen Gesundheitszustandes mittels Gesundheits-fragebogen, eine Körperanalyse mittels Körperanalyse-Waage und Auswertung, eine Ermittlung der persönlichen Leistungsfähigkeit für die Erstellung eines individuellen Trainingsplans (Cardio- und Krafttraining) inklusive Protokollierung sowie ein individuell betreutes Training und die (zeitweise) Beaufsichtigung während des Trainings. Personaltraining kann gegen Aufpreis gerne zusätzlich gebucht werden. Alle Preise und die vom Polygon Fitnessclub angebotenen Leistungen sind in der Preisliste im jeweiligen Club oder auf der Website ersichtlich.
- Mitglieder dürfen die Einrichtungen und Leistungen zu den veröffentlichten Öffnungszeiten nutzen. Im Fall von aussergewöhnlichen Betriebsunterbrechungen, wie beispielsweise bei Reinigungen, Reparaturen und Revisionen, haben die Mitglieder keinen Anspruch auf Rückvergütungen oder Verlängerungen des Abonnements.
- Änderungen der Öffnungszeiten oder der Trainingseinrichtungen sind dem Polygon Fitnessclub vorbehalten. Die Mitglieder haben im Falle einer zeitweiligen Reduktion des Angebots keinen Anspruch auf Rückvergütungen.
- Aus einer Betriebseinstellung infolge von höherer Gewalt (z.B. Epidemien, Pandemien, staatliche Restriktionen) und / oder Massnahmen staatlicher Behörden besteht kein Anspruch auf Rückvergütung für die im Voraus bezahlten Beiträge oder auf Verlängerung der Vertragsdauer.
- Mit Vertragsunterzeichnung stimmen Sie als Mitglied zu, sich an die Hausordnung sowie die Weisungen des Personals zu halten. Die Hausordnung ist jederzeit im Club sowie auf der Website ersichtlich. Die Polygon Fitness AG behält sich vor, die Hausordnung gegebenenfalls zu ändern oder zu ergänzen. Bei Zuwiderhandlung gegen die Hausordnung ist die Polygon Fitness AG berechtigt, den Vertrag (in schwerwiegenden Fällen fristlos) zu kündigen und ein Hausverbot auszusprechen. Das Mitglied hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung seines Benutzungsentgelts.
- Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. Beim Abschluss des Vertrags bekommt das Mitglied ein Chiparmband, das jeweils beim Eintritt in den Fitnessclub vorzuweisen ist. Die Kosten für das Chiparmband betragen CHF 30.- und sind im Startpaket enthalten. Geht das Armband verloren, teilen Sie dies bitte dem Personal unverzüglich mit. Bei Missbrauch des Armbandes kann der Polygon Fitnessclub Anzeige erstatten und ein Hausverbot erteilen.
- Der Vertrag zwischen dem Mitglied und dem Polygon Fitnessclub wird online über verschlüsselte Eingabe abgeschlossen. Änderungen des Vertrages sowie allfällige Kündigungen bedürfen immer der Schriftform unter Einhaltung der Fristen (Poststempel).
- Die vertraglich vereinbarten Beiträge sind online bei Abschluss zu den im Online Shop des Polygon Fitnessclubs bereitgestellten Zahlungsmitteln zu entrichten. In Ausnahmefällen kann die Begleichung der Beiträge via Rechnung erfolgen. Für vertraglich vereinbarte Raten gilt das Selbe zum vertraglich vereinbarten Termin. Die vereinbarte Ratenzahlung bleibt bei einer Vertragsverlängerung bestehen, es sei denn, es wurde eine andere Zahlungsmodalität mindestens 3 Monate vor Vertragsverlängerung beiderseitig vereinbart. Sollte das Mitglied mit einer Rate in Verzug kommen, ist ihm der Zutritt zum Polygon Fitnessclub ab dem 1. Tag des Beitragsverzugs nicht mehr gestattet bis der Beitrag inklusive aller Verzugszinsen und Mahnspesen beglichen wurde. Es besteht keinerlei Anspruch auf Rückerstattung/Gutschreibung der durch den Beitragsverzug entstandenen Verlustzeiten. Ein unterschriebener Mitgliedschaftsvertrag stellt einen Rechtsöffnungstitel dar.
- Als Mitglied bei der Polygon Fitness AG erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Kreditkarte/Debitkarte jeweils am ersten eines Monats mit dem Mitgliedsbeitrag belastet wird, sofern Sie eine Mitgliedschaft mit monatlicher Zahlung gelöst haben. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass Ihre Zahlungsdaten jederzeit aktuell sind. Ihre persönlichen Daten, wie Adresse, Telefonnummer und Zahlungsdaten können Sie jederzeit mit Ihrem Login im Kundenbereich der Polygon Website ändern.
- Wird der Mitgliederbeitrag oder anderweitig geschuldete Zahlungen nicht fristgerecht entrichtet, veranlagt die Polygon Fitness AG für die erste Mahnung Mahngebühren von CHF 10.- und für jede weitere Mahnung Gebühren von CHF 15.-. Unbezahlte Mitgliedsbeiträge werden per E-Mail oder SMS angemahnt. Wenn Zahlungen trotz mehrfacher Mahnungen nicht geleistet werden, wird der Vertrag automatisch gekündigt und der ausstehende Betrag dem Inkasso übergeben. Wenn die Inkassoübergabe stattgefunden hat, werden alle vertraglichen Forderungen per sofort fällig. Für bezahlte Mitgliederbeiträge finden Sie jeweils eine Eingangsbestätigung in Ihrem Kundenlogin-Bereich unserer Website.
- Kann der Polygon Fitnessclub aus unverschuldeten Gründen seine Leistungen nicht erbringen (z.B. aufgrund von höherer Gewalt), hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz, Ersatzstunden oder zusätzliche Öffnungszeiten.
- Ausser bei unter Ziffer 14 genannten Gründen, hat das Mitglied bei allfälliger Nichtinanspruchnahme des Leistungsangebots des Polygon Fitnessclubs keinen Anspruch auf Rückerstattung gezahlter Mitgliederbeiträge oder eine Reduktion des Mitgliederbeitrags.
- Gegen Vorlage eines Antragsformulars und der Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr von CHF 20.- hat das Mitglied in folgenden Fällen Anspruch auf einen `Time Stopp`: a) Volle Zeitgutschrift: Schwangerschaft (ärztliche Bescheinigung erforderlich), bei Militär- oder Zivilschutzdienst (Vorlage des Marschbefehls erforderlich).
b) Teilweise Zeitgutschrift bei Abwesenheit von mind. vier Wochen für maximal zwei Monate: beruflicher Auslandaufenthalt (Bescheinigung des Arbeitgebers erforderlich), als Folge von Krankheit oder Unfall (bei 100% Trainingsunfähigkeit mit begründetem ärztlichem Zeugnis). Die Zeit wird in diesen Fällen der Abolaufzeit gutgeschrieben. - Bei dauerhafter Trainingsunfähigkeit als Folge von Krankheit oder Unfall sowie bei Wohnungswechsel kann der Vertrag mit einer Frist von vier Wochen auf ein Monatsende unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bzw. einer Anmeldebestätigung des neuen Wohnsitzes ausserordentlich gekündigt werden. Bei einem Wohnortwechsel gilt dieses Recht nur, soweit der neue Wohnort weiter als 20 km von einem Polygon Fitness – Standort entfernt ist. Der Mitgliederbeitrag wird auf die tatsächliche Dauer der Mitgliedschaft umgerechnet, so dass es zu einer Abschlussrechnung kommen kann.
- Die Übertragung des Vertrages auf eine andere Person kann beantragt werden, wenn die Person, die den Vertrag übernimmt, in eine neue Vertragslaufzeit einwilligt. Der Mitgliederbeitrag reduziert sich in diesem Fall anteilsmässig um die übertragene Restlaufzeit. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.- erhoben. Aus begründeten Anlässen kann der Polygon Fitnessclub Anträge ablehnen.
- Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können vom Polygon Fitnessclub auf einen Rechtsnachfolger übertragen werden. Die Verlegung des Standorts eines Polygon Fitnessclubs innerhalb des Einzugsgebietes (20 km) berechtigt nicht zu einer vorzeitigen Kündigung.
- Die Benutzung der Einrichtungen der Polygon Fitness AG erfolgt auf eigenes Risiko. jegliche Haftung von Seiten der Polygon Fitness AG für Schäden infolge von Unfällen, Verletzungen, Krankheiten, Diebstahl oder Sachbeschädigung wird, soweit gesetzlich zulässig, abgelehnt. Vorbehalten bleiben einzig Fälle von grob fahrlässiger oder absichtlicher Schadenszufügung durch die Polygon Fitness AG.
- Für Notfälle während unbetreuter Öffnungszeiten gibt es auf jedem Stockwerk eine Notfallstation mit Defibrillator, Erste-Hilfe-Koffer und Notruf. Durch betätigen des Notrufs wird ein Alarm ausgelöst.
- Erhöhungen der Mitgliederbeiträge sind jederzeit möglich. Die neuen Mitgliederbeiträge gelten auch für Vertragsverlängerungen, sofern die Erhöhung mindestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages angekündigt wurde. Bestehende Verträge können jedoch nur mit Einverständnis beider Vertragspartner abgeändert werden.
- Vereinbarte Termine für Physiotherapie oder Treatments sind verbindlich. Ein Behandlungstermin kann bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei storniert werden. Wird ein Termin weniger als 24 Stunden vor vorher abgesagt, behalten wir uns vor 70% des Basispreis der versäumten Behandlung in Rechnung zu stellen. Sollte der Termin gar nicht abgesagt werden, haben wir das Recht, den Verdienstausfall dem Kunden zu 100% in Rechnung zu stellen. Bei verspätetem Eintreffen besteht ein Anspruch auf Behandlung nur während der vereinbaren Behandlungszeit. Wir sind zudem berechtigt, die volle Behandlungszeit zu berechnen, wenn die Behandlungsdauer aufgrund eines nachfolgenden Termins pünktlich beendet werden muss. Bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen oder verspätetem Eintreffen können bereits geleistete Zahlungen (auch Gutscheine) nicht rückerstattet oder verrechnet werden. Darüber hinaus hat der Kunde beim Erwerb eines Gutscheins keinen Terminanspruch auf einen Wunschtermin, sofern der Wunschtermin an einen anderen Kunden bereits vergeben worden ist.
- Innerhalb der Behandlung werden den Bedürfnissen des jeweiligen Kunden entsprechende Produkte eingesetzt. Eine Garantie bezüglich Verträglichkeit und Erfolg kann jedoch nicht gegeben werden. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn Fragen im Vorgespräch seitens des Kunden nicht ausreichend oder nicht wahrheitsgemäss beantwortet wurden. Der Kunde hat uns offensichtliche Behandlungsmängel binnen 10 Kalendertagen, nachdem er den Mangel erkennen konnte, anzuzeigen. Anderenfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
- Die Verwaltung der Daten aller Polygon Fitnessclub Mitglieder kann durch einen externen Dienstleister (wie Mitgliederverwaltung und Zahlungsdienstleister) erfolgen. Jegliche Weitergabe von entsprechenden Daten unterliegt den anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Das Mitglied bestätigt durch den Vertragsabschluss sein Einverständnis mit dieser Regelung. Das Mitglied erklärt sich durch den Vertragsabschluss zudem damit einverstanden, dass seine Daten zu Marketingzwecken an Partner des Polygon Fitnessclubs weitergeleitet werden dürfen.
- Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass der Trainingsbereich des Polygon Fitnessclubs zur Sicherstellung der FitSafe-Zertifizierung mit Kameras überwacht wird. Für Klagen eines Mitgliedes gegen den Polygon Fitnessclub ist das Gericht am Wohnsitz des Mitgliedes oder am Sitz der Polygon Fitness AG zuständig. Für Klagen der Polygon Fitness AG ist das Gericht am Wohnsitz des Mitgliedes zuständig. Auf den Mitgliedervertrag und die vorliegenden AGBs findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung.